Schutzgebühr

  • – für Welpen bis zum Ende des 6. Monats  660,- Euro
  • – für Junghunde vom 7. Monat bis zum Ende des 12. Monats 600,- Euro
  • – für Hunde vom 13. Monat bis zum Ende des 2. Lebensjahrs  560,-Euro
  • – für Hunde vom 3. – 5. Lebensjahr  510,-Euro
  • – für Hunde vom 6. – 7. Lebensjahr  460,-Euro
  • – für Hunde vom 8. – 9. Lebensjahr  360,-Euro
  • – für Oldies ab dem 10. Lebensjahr, Auslöse + Transportkosten / bzw. nach Vereinbarung

 

  • Die Schutzgebühr ist KEIN Kaufpreis.

 

  • – In Bezug auf die Schutzgebühr machen wir keine Unterschiede zwischen Boxern, Boxermischlingen oder anderen Rassen.

 

Die Schutzgebühr für unsere Hunde setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen und dient im wesentlichen dazu, die Grundkosten zu finanzieren:

      • – Kostenerstattung für die abgebenden Vereine
      • – Fracht und Transportkosten bzw. Einreisekosten
      • – Tierärztliche Versorgung, ggf. Impfstatus, bei Hunden aus dem Ausland das entsprechende  Reiseprofil (früher Mittelmeercheck genannt)
      • – Mikrochip und EU Ausweis
      • – Diagnostik und Behandlung von vorhandenen Krankheiten, nötige Operationen
      • – Versicherungskosten
      • – ggf. entstehende Pensionskosten im In- und Ausland

 

Die Schutzgebühr trägt dazu bei, dass wir die Grundkosten finanzieren können.

Diese Beträge allein reichen jedoch bei weitem nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken. Darum sind wir außerdem dringend auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.